Aktuelles im AZR zum Umgang mit Corona
05.02.2021
Wir sind für Sie da und haben auch kurzfristig noch Termine frei!
Nach geltender Verordnung ist das Verlassen der eigenen Wohnung in der Zeit von 20 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt; diese sind u.a. die Inanspruchnahme medizinischer oder therapeutischer Versorgungsleistungen.
Es gelten die üblichen Öffnungszeiten:
Praxisbetriebe Mo-Fr 07.00 – 17.30 Uhr
Ambulante Reha Mo-Fr 07.30 – 17.00 Uhr
Ambulante Gesundheitsförderung Mo-Fr 07.30 – 21.30 Uhr u. Sa 08.00 – 13.00 Uhr
DGUV / BG Kompetenzzentrum Mo-Do 08.00 – 18.00 Uhr u. Fr 08.00 – 15.30 Uhr
Das Training für Selbstzahler sowie die Gesundheitskurse nach § 20 SGB V dürfen wegen der Verlängerung der Beschlüsse des Landes Baden-Württemberg bis auf Weiteres nicht mehr durchgeführt werden. Wir werden Sie sobald als möglich hier informieren, wenn sich an dieser Verordnung etwas ändert.
Bis dahin – bleiben Sie gesund!